Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Mit der erneuten Einsetzung des Parlamentarischen Beirates für Nachhaltige Entwicklung in der 17. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag seine aktive Rolle in der Debatte um Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit weiter verstärkt.

Der Parlamentarische Beirat hat unter anderem die Aufgabe, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten und insbesondere bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze und bei der Entwicklung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie mitzuwirken.

Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung

Eine nachhaltige Entwicklung ist eine langfristige und politikfeldübergreifende Aufgabe, bei deren Gestaltung über den Tellerrand kurzfristiger politischer Entscheidungen innerhalb einer Legislaturperiode hinaus geschaut werden muss. Der Parlamentarische Beirat hat sich daher dafür eingesetzt, die bei der Erstellung von Gesetzen vorgeschriebene Gesetzesfolgenabschätzung um den Aspekt einer Nachhaltigkeitsprüfung zu erweitern. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Künftig wird es bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen auch um die Frage gehen, inwieweit Umweltschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie so zusammengeführt werden, dass die Entscheidung unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft tragfähig ist.

Die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung ist ein großer Erfolg, den wir in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erringen konnten. Gleichzeitig ist dies eine immense Herausforderung für die künftige Politik.

Voraussetzung für den Erfolg der Nachhaltigkeitsprüfung ist eine effektive Kontrolle und politische Bewertung der Prüfungsergebnisse. Dabei geht es neben der formalen Verfahrenskontrolle aus parlamentarischer Sicht vor allem um eine politische Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung also letztendlich auch darum, Prioritäten zu setzen und zu entscheiden, ob die beabsichtigten Wirkungen eines Gesetzes die unbeabsichtigten Nebenwirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie rechtfertigen. Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung ermöglicht uns künftig solch einen Abwägungsprozess in der Gesetzgebung und macht diesen transparent und nachvollziehbar.

Letztendlich leistet die Aufnahme der Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung und die Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren einen entscheidenden Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und einer zukunftsfähigen Politik.

An diesem Prozess werde ich mich als Mitglied des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung auch in dieser Legislaturperiode gerne wieder beteiligen.